AGB Garten- und Landschaftsbau
1. Grundsatz
1.1 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitäts-Grundsätzen, ausgeführt.
1.2 Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweils für die Fläche etwa geltenden Verordnung (z.B. Friedhofsordnung), nach fachlichen Grundsätzen und – wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Landschaftsgärtners.
2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Gärtnerei, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten.
3. (Entfallen)
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Flächen; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.
4.3 Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen mit jahreszeitlich vorhandenen Blumen und gärtnerischen Materialien nach fachlichen Gesichtspunkten.
4.4 Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
5. Sonstige Arbeiten
Zu den vertraglichen Arbeiten gehören nicht folgende Leistungen, die bei Beauftragung gesondert in Rechnung gestellt werden:
Entfernen nicht benötigter Erde;
Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel;
Arbeiten anlässlich von Bestattungen (z.B. Grabschmuck, Transport von Trauerbindereien);
Verlegen von Platten;
Lieferung von Kies und Sand;
Winterschutz von Pflanzen;
Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume, die Pflege und das Abräumen von Blumen in Vasen, Töpfen und Schalen, Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden)
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Auftraggeber zahlt bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragskosten. Die Anzahlung ist nach Auftragserteilung fällig.
6.2 (Entfallen)
6.3 (Entfallen)
6.4 Die Rechnungserteilung erfolgt bei Pflegeverträgen erstmals unmittelbar nach Vertragsschluss, in der Folgezeit einmal jährlich im Voraus mit Beginn der Vertragsverlängerung, bei den sonstigen Bepflanzungsaufträgen jeweils nach erfolgter Auftragsdurchführung.
6.5 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 1 Monat nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden.
6.6 Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden.